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Die Vorgaben für Planung und Installation von Trinkwasserinstallationen aus rechtlicher Sicht
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Grundvoraussetzung für den bestimmungsgemäßen Betrieb einer Trinkwasserinstallation ist deren ordnungsgemäße Planung und Ausführung. Die Praxis hat gezeigt, dass Werkverträge für die Planung oder Ausführung einer Trinkwasserinstallation selten eine genau definierte Aufgabenstellung enthalten. In Planerverträgen wird regelmäßig auf die Leistungsphasen der HOAI Bezug genommen. Das reicht für die Planung einer Trinkwasserinstallation nicht als Vorgabe. Ausführende Firmen achten bei dem Abschluss ihrer Werkverträge selten darauf, ein vollständiges Leistungsverzeichnis zu erhalten. Oft wird nur nach pauschalen Vorgaben gearbeitet. Welche rechtlichen Anforderungen im Hinblick auf Planung und Installation von Trinkwasserversorgungen zu beachten sind, ist für beide Berufsgruppen von größtem Interesse. Speziell für die Ausführenden werden auch die Prüfungspflichten in Bezug auf die Ausführungsplanung unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung dargestellt.
Nicht zuletzt sollen auch die Auswirkungen der 2023 in Kraft getretenen neuen Trinkwasserverordnung auf Planung, Ausführung und Werkstoffauswahl dargestellt werden.
– Anforderungen an Planung und Installation aus rechtlicher Sicht
– Grundanforderungen für Planung und Ausführung
– Inhalt des Planervertrages nach Bauvertragsrecht (BGB)
– Bestimmung des Leistungsinhaltes nach den Leistungsphasen der HOAI
– Worauf der Installateur im Werkvertrag achten sollte
– Anforderungsprofil aus der neuen Trinkwasserverordnung 2023 für Planer und Ausführende
– Prüfpflichten des Installateurs im Hinblick auf die Ausführungsplanung
– Die Abnahme nicht vergessen!
Hinweis
Mitglieder der Architektenkammer Berlin und anderer Ingenieurkammern können zu den gleichen Konditionen, wie Baukammer-Mitglieder teilnehmen. Bitte geben Sie bei der Anmeldung Ihre Mitgliedsnummer an.
